Facebook-Seiten – besser mit Hinweis auf Datenschutzerklärung

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Sep 152018
 
Datenschutz Facebook

Hinweise auf Ihre Datenschutzerklärung als Seitenbetreiber auf Facebook und Instagram mindern die Gefahr auf Ärger wegen Datenschutzverletzung.

Der Hintergrund: gemeinsame Verantwortung mit Facebook für Datenverarbeitung und Insights Der EuGh ist mit seinem Facebook-Urteil vom Juni 2018 der Meinung, dass die Seitenbetreiber von Facebook-Seiten (Fanpages) eine Verarbeitungs-Mitverantwortung zu tragen haben oder sogar die Verantwortung mit Facebook für die Datenverarbeitung generell teilen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Betreiber eigene Einstell- und Verarbeitungsmöglichkeiten hat. Dies bedeutet, dass der Seitenbetreiber wesentlich erweiterte Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Personen haben wird. Zwischenzeitlich hat Facebook mit einer Erweiterung seiner AGB reagiert. Facebook regelt die gemeinsamen Verantwortlichkeiten durch eine Erweiterung seiner AGB, die mit der Weiternutzung durch den Seitenbetreiber automatisch zum bindenden Vertrag wird.  

Was können/sollten Sie als Facebook-Seitenbetreiber tun?

Rechtsexperten empfehlen aus derzeitiger Sicht folgende Maßnahmen:
  • Hinweise auf Ihre Datenschutzerklärung an allen geeigneten Stellen auf Ihrer Facebook-Seite (Hauptseite) und Instagram
  • Erweiterung Ihrer Datenschutzerklärung

Hinweise auf Ihre Datenschutzerklärung eintragen

Die folgenden Screenshots haben wir gemäß unserer Interpretation für Sie zusammengestellt. Bereich „Story“
Fügen Sie den Link zu Ihren Seiten Datenschutz und Impressum am Ende des Story-Textes ein. Bereich „Impressum“  
Bereich „Website“
Bereich „Datenrichtlinie“

Bei Facebook-Gruppen

Bereich „Beschreibung“ Als Firma, welche eine Facebook-Gruppe gewerblich betreibt, sollten Sie den Link zu den Seiten Impressum und Datenschutz auf Ihrer Website im Bereich „Beschreibung“ angeben.

Instagram

Auch auf Instagram sollte man Hinweise auf Ihre Datenschutzerklärung einfügen.
Link zu Datenschutz auf Instagram

Datenschutzerklärung erweitern

In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie dann wiederum auf die folgenden Punkte hinweisen:
  • Rechtsgrundlage Ihrer Verarbeitung der Daten im Rahmen des Betriebs Ihrer Facebook-Seite.
  • Verantwortung von Facebook, die Datenschutzerklärung von Facebook und wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können.
Verschiedene Rechtsexperten betreiben Online-Generatoren zur Erstellung von Datenschutzerklärungen. Darunter gibt es auch kostenfreie Modelle. Links zu verschiedenen Quellen finden Sie im Blog von Virtulogix.com unter https://blog.virtulogix.com/dsgvo-3-informations-links/.
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